

Wasseranlagen dürfen nur von Grundstückseigentümern angemeldet werden. Voraussetzung dafür ist die Bekanntgabe der Grundstücksnummer.
Die Anmeldung von Wasser und Abwasser erfolgt gleichzeitig.
Bitte beachten Sie, dass bei der Abmeldung von Wasser- bzw. Abwasseranlagen parallell dazu auch eine Neuanmeldung erfolgen muss.
HINWEIS: Bei größeren Wohnanlagen werden die Wasser- und Abwasserkosten meistens durch die Hausverwaltung über die Betriebskosten abgerechnet.